Die Lohnverhandlungen für das Jahr 2023 schlossen mit folgendem Ergebnis:
- Anhebung des Mindestlohns um 50 CHF und bei Ungelernten um 60 CHF
- 2% Lohnerhöhung generell, wobei ein allfälliger verminderter (Differenz) KTG Lohnabzug anrechenbar ist (betrifft neue Verrechnung gem. GAV per 1.1.2023)
- zusätzlich wird eine individuelle, leistungsabhängige Lohnerhöhung von durchschnittlich 50 CHF pro Monat entrichtet. Der Arbeitgeber legt die Verteilung fest.